Residenzkomplex Il Borghetto

Residenzkomplex Il Borghetto

Gebäude, das durch Vereinbarung mit dem Rathaus errichtet wurde. Bedingungen für die Käufer.
Die Käufer der Wohnungen sollen folgende Bedingungen erfüllen:
- italienische Staatsangehörigkeit haben oder Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sein, oder, wenn der Käufer Staatsbürger eines anderen Staates ist, soll er von mindestens 5 Jahren in Italien aufenthalten und den Beweis eines stabilen Arbeitsplatzes machen;
- nicht minderjährig sein;
- an Einwohnermeldeamt mit der Residenz oder mit dem Arbeitsplatz in der Ortschaft Desenzano angemeldet sein oder dies gleichzeitig mit der Stipulierung in der notariellen Urkunde ersuchen;
- er selbst oder ein anderer Mitglied des Familienkernes kein Eigentumsrecht über eine andere Wohnung, die allen Familienbedürfnissen entsprechen, in der Ortschaft Desenzano haben. Eine solche Wohnung soll unbedingt ein Zimmer für jeden Mitglied des Familienkernes (Ausnahme daraus machen die Nebengebäude), also mindestens zwei Zimmer und höchstens fünf Zimmer haben;
- ein jährliches Einkommen für den Familienkern, der in der Wohnung wohnen wird, von höchstens 49.368,00 Eur haben, das durch die Anwendung der Summe aller Einkünfte der Mitglieder des Familienkernes mit einer Gebührenfreiheit von 516,46 Eur für jedes Kind, mit einer späteren Gebührenfreiheit von 40% von den als Angestellte gewonnenen Einkünften festgestellt wird. Das jährliche Einkommen soll sich aus der letzten Einkommenerklärung ergeben.
Für die Personen, die sich in der näheren Zukunft verheiraten werden, versteht man durch Familienkern nicht die Ursprungsfamilie, sondern die Familie, die aus den zukünftigen Ehegatten besteht.

Residenzkomplex Il Borghetto

Rimembranze Strasse 25015 Desenzano del Garda (BS)

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